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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09   

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https://dejure.org/2009,10923
LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09 (https://dejure.org/2009,10923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2009 - 1 Ta 141/09 (https://dejure.org/2009,10923)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 1 Ta 141/09 (https://dejure.org/2009,10923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei mehreren Kündigungen; Rechtsmittelverzicht im Kostenfestsetzungsverfahren; Verbot der Schlechterstellung

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; ZPO § 515; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; GKG § 68 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ZPO § 3; ZPO § 515
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei mehreren Kündigungen; Rechtsmittelverzicht im Kostenfestsetzungsverfahren; Verbot der Schlechterstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 1 Ta 55/07

    Gegenstandswert - Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer (Vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07 - m.w.N.) enthält § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2007 - 1 Ta 203/07

    Gegenstandswertbeschwerde - Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09
    Zwar ist ein Rechtsmittelverzicht in entsprechender Anwendung des § 515 ZPO grundsätzlich auch bei Beschwerden gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit möglich (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2007 - 1 Ta 203/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09
    Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen worden sind, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde, dann ist die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestandes des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten und jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09
    Ebenfalls war für die erzielte Einigung über das zwischen den Parteien umstrittene Zeugnis des Klägers ein weiterer Mehrwert in Höhe eines Bruttomonatsgehalts (8.850,00 EUR), wie vom Beschwerdeführer beantragt, festzusetzen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09 -).
  • BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05

    - Rechtsmittelverzicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09
    Insbesondere darf an dem Willen des Erklärenden, die Entscheidung unwiderruflich als endgültig hinzunehmen, kein Zweifel bestehen (vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 9 AZN 885/05, NJW 2006, 1995 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 1 Ta 282/07

    Streitgegenstand - Gegenstandswert - Mehrwertvergleich hinsichtlich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09
    Eine Abänderung des vom Arbeitsgericht nach Ansicht der Beschwerdekammer zu hoch angesetzten Gegenstandswertes für den Vergleich war der Beschwerdekammer verwehrt, da im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG, anders als im Beschwerdeverfahren nach § 68 Abs. 1 GKG, das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.02.2008 - 1 Ta 282/07 -).
  • LAG Sachsen, 28.10.2013 - 4 Ta 172/13

    Gegenstandswert für Freistellung des Arbeitnehmers bei Beendigungsvergleich;

    In dem Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG gilt das Verbot der reformatio in peius, d. h. die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (so auch LAG Köln 13.12.1999 - 13 [7] Ta 366/99 - Hessisches LAG 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - LAG Hamburg 27.08.2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 11.01.2008 - 8 Ta 13/07 - LAG Rheinland-Pfalz 02.07.2009 - 1 Ta 141/09 - jeweils m. w. N.; a. A. GK-ArbGG/Schleusener § 12 Rn. 372 m. w. N. ohne Begründung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Da der Grundsatz der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.07.2009 -1 Ta 141/09 und Beschl. v. 01.09.2010 -1 Ta 181/10 m.w.N.), bleibt es insoweit bei der arbeitsgerichtlichen Festsetzung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - 1 Ta 117/11

    Wertfestsetzung - Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Eine solche "ad-hoc"-Erklärung im Termin stellt keinen zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führenden Rechtsmittelverzicht dar (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.07.2009 - 1 Ta 141/09-).
  • LAG Köln, 25.09.2009 - 13 Ta 302/09

    Wertfestsetzung für Mehrvergleich; Verschlechterungsverbot für Beschwerde im

    In dem Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG gilt das Verbot der reformatio in peius, d.h. die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (so auch LAG Köln 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99; Hessisches LAG 19.11.2001 - 15 Ta 85/01; LAG Hamburg 27.08.2002 - 5 Ta 14/02); LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05; LAG Hamburg 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Rheinland-Pfalz 02.07.2009 - 1 Ta 141/09 jeweils m.w.N.; a.A. GK-ArbGG/Schleusener § 12 Rn 372 m.w.N. ohne Begründung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2010 - 9 Ta 218/10

    Prozesskostenhilfe - Ablehnung wegen Mutwilligkeit

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts (z.B. Beschluss vom 21.10.2009,1 Ta 241/09, Beschluss vom 02.07.2009, 1 Ta 141/09) ist dann, wenn auf eine Kündigung im nahen zeitlichen Zusammenhang eine weitere Kündigung mit identischem Kündigungssachverhalt folgt und beide Kündigungen in einem Verfahren angegriffen werden, lediglich die erste Kündigung mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten, während die weitere Kündigung sich nicht gegenstandswerterhöhend auswirkt.
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